Infos

Kontaktaufnahme/Erstgespräch

In einem unverbindlichen Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit mich und meine Arbeitsweise kennen zu lernen. Dabei versuchen wir gemeinsam Ihr Anliegen zu konkretisieren und erste Therapieziele zu definieren.

Frequenz und Dauer

Eine Therapieeinheit entspricht 50 Minuten. Üblicherweise finden therapeutische Sitzungen wöchentlich statt. Abhängig von Ihrem Anliegen kann die Frequenz der Therapiesitzungen variieren. So sind sowohl kürzere als auch längere Abstände denkbar. Eine gewisse Regelmäßigkeit ist für den therapeutischen Prozess und den Erfolg der Therapie jedoch in jedem Fall erstrebenswert.

Für die Gesamtdauer der Therapie gilt: So kurz als möglich und so lange wie nötig!

Psychotherapeutische Verschwiegenheitspflicht

Als Psychotherapeut unterliege ich gemäß dem Psychotherapeutengesetz (BGBI. Nr. 361/1990 ST0151) der Verschwiegenheitspflicht – sowohl über den Inhalt als auch über die Inanspruchnahme der Psychotherapie.

Sollte es für die Therapie notwendig und nützlich sein, arbeite ich gerne mit anderen Berufsgruppen (Ärztinnen und Ärzten, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Therapeutinnen und Therapeuten anderer Heilberufe etc.) zusammen – selbstverständlich nur nach Einholung Ihres Einverständnisses.

Absageregelung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mindestens 48 Stunden vor unserem vereinbarten Termin, per Telefon (Anruf) abzusagen. Bei kurzfristig abgesagten Einheiten oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig. Ein Rückerstattungsbetrag über die Krankenkasse ist in einem solchen Fall nicht möglich!

Wann kann Psychotherapie hilfreich sein?

Hilfe

  • bei der Bewältigung von Krisen
  • bei Depressionen
  • bei Antriebslosigkeit, Lustlosigkeit, Erschöpfung
  • bei beruflichen Schwierigkeiten wie Burnout, Stress, Mobbing-Bossing-Staffing
  • bei Angst, Panikattacken, Phobien
  • bei Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
  • bei Suchtverhalten
  • bei Schlafstörungen
  • bei psychosomatischen Beschwerden
  • bei Essstörungen
  • bei Problemen in der Konfliktlösung
  • bei Störungen in der Kommunikation
  • bei belastenden Lebenssituationen und -krisen
  • bei Umbruchsphasen wie z.B.: schwere Krankheit, Tod, Arbeitslosigkeit, Unfällen, belastende Lebenssituationen etc.
  • bei Verlust und Trauer
  • bei der Nachsorge, Rehabilitation und Begleitung von körperlichen chronischen Erkrankungen
  • bei seelisch bedingten Störungen von körperlichen Funktionen (sexuelle Störungen, Bluthochdruck etc.)
  • bei Beziehungsproblemen
  • bei familiären Konflikten, Patchwork-Familien, Generationenkonflikten
  • bei Überforderung in der Erziehung
  • bei Selbstwertdefiziten
  • bei der persönlichen Weiterentwicklung
  • bei Entscheidungsfindungen uvm.

Kosten

Einzeltherapie

Eine Therapieeinheit entspricht 50 Minuten und kostet 115 €.

Die Kosten der Behandlung und der Psychotherapie können bei Vorliegen einer diagnostizierbaren psychischen Erkrankung zum Teil über die Krankenkasse abgerechnet werden.

 

Derzeitige Rückerstattung der Krankenkassen (Stand Jänner 2024):

  • ÖGK (vormals GKK): € 33,70– pro Einheit
  • SVS (vormals SVA und SVB): € 45,00– pro Einheit
  • BVAEB: € 46,60– pro Einheit

Viele private Zusatzversicherungen übernehmen dann die restlichen Kosten der Psychotherapie (bis zu einer bestimmten Höhe – dies muss vom Klienten selbst abgeklärt werden)!

Gruppentherapie

Honorar auf Anfrage

Paartherapie

Eine Einheit entspricht 50 Minuten und kostet 150 €.

Psychotherapeutisches Coaching

Eine Einheit entspricht 50 Minuten und kostet 150 €.

Mediation

Eine Einheit entspricht 50 Minuten und kostet 150 €.

Supervision

Eine Einheit entspricht 45 Minuten und kostet 120 €.
Gruppensupervision 150 €/Einheit